Vogel Immobilien 

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Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Die Angebote gelten noch nicht als bekannt, wenn der Makler nicht innerhalb von 3 Tagen anderweitig informiert wird.

Jeder Auftraggeber für einen An- bzw. Verkauf, für eine An- bzw. Vermietung hat die ortsübliche Provision an den Makler zu entrichten – es sei denn, es sind andere Regelungen getroffen. Alle Gebühren und die Mehrwertsteuer werden ortsüblicherweise vom Käufer, Mieter oder Pächter getragen. Sollte der Gesetzgeber die jeweils gültige Mehrwertsteuer ändern, so ändern sich auch die entsprechenden Gebühren.

Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf oder die Vermietung mit einer anderen Partei zustande kommt, mit dem der Empfänger des Exposès in einem besonders persönlichen oder wirtschaftlichem Verhältnis steht. Der Provisionsanspruch ist auch dann noch rechtsgültig, wenn durch den Nachweis bzw. der Vermittlung des Maklers ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen ist, und zwar auch dann, wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf des Auftrages erfolgt.

Wird ein gebührenpflichtiger Vertragsabschluss dem Makler nicht mitgeteilt wird,  dann beginnt die Verjährungsfrist erst hinsichtlich des Gebührenanspruchs erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Makler Kenntnis über den Abschluss erhalten hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber irrtümlich den Abschluss nicht für gebührenpflichtig hielt.

Unsere Angebote und Informationen sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt, streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche und vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag des nachgewiesenen Objektes mit einer Person zustande, die diese Informationen und Unterlagen vom Interessenten erhalten, so ist der Interessent gegenüber dem Makler verpflichtet den Schaden in Höhe der entgangenen Courtage zu ersetzen.

Firmen dürfen Angebote und Informationen nur für sich und firmeneigene Mitarbeiter verwenden. Die Bekanntgabe an Mitarbeiter darf allerdings nur mit der Verpflichtung erfolgen, dass auf diese Geschäftsbedingungen verwiesen wird und dass die Angebote courtagepflichtig und vertrauensvoll zu behandeln sind. Der Makler ist berechtigt, Auskunft über Namen und Anschrift der Betriebsangehörigen zu verlangen, denen Angebotsangaben gemacht wurden.

Die an die Interessenten übermittelten Informationen basieren auf Informationen vom Auftraggeber. Der Makler bemüht sich um richtige und vollständige Übermittlung der ihm zur Verfügung gestellten Informationen. Es wird keinerlei eigene Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Angaben vom Makler übernommen.

Besichtigungen und Besprechungen sind vorab mit dem Makler abzusprechen. Solche Termine finden nur nach vorzeitiger Absprache in Anweisenheit des Maklers statt. Diese Termine können dann auch außerhalb der Geschäftszeiten abends oder am Wochenende durchgeführt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Der Makler übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Makler, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Maklers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Makler behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Syke – wenn im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

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